Kippsicherung AX
Wo ist eine Kippsicherung erforderlich?
Grundsätzlich immer wenn eine Kippgefahr mit Schadensrisiko besteht!
Es gibt kaum spezielle Regelungen, aber es gibt allgemeine gesetzliche Verantwortlichkeiten, wie den Arbeitnehmerschutz. Jeder Verantwortliche muss demnach das Risiko selbst evaluieren.
EN 15635 besagt beispielsweise, dass von Hand bediente Regale ohne Schubladen, mit einer Höhe von weniger als 2,5m bei einzeiligen Regalen, und mit einer Höhe von weniger als 4m doppelzeiligen Regalen, dann keine Bodenankerung (Kippsicherung) benötigen, wenn das Verhältnis zwischen dem schwerpunktmäßig am höchsten beladenen Fachboden und der gesamten Tiefe weniger als 4:1 beträgt.
Hier eine Checkliste, in welchen Fällen*) eine Kippgefahr jedenfalls anzunehmen ist:
- wenn die Regalhöhe das Vierfache der Regaltiefe überschreitet. Bei Lagerregalen ist die Höhe des Schwerpunkten des Lagergutes auf dem obersten Fachboden einzubeziehen;
- wenn Schubladen oder Drehflügeltüren verbaut sind; in offner Position kann ein Kippmoment auf das Regal ausgeübt werden;
- wenn die Steher gerammt und abgeknickt werden können, z.B. durch Flurfahrzeuge im Lager oder durch KFZ in einer Garage;
- wenn ein freistehendes Regal (Raumteiler) gerammt werden könnte, etwa durch eine Person die dagegen läuft;
- wenn ein freistehendes Regal (Raumteiler) mit Rückwänden einem Winddruck durch Zugluft ausgesetzt werden könnte;
- wenn Kinder im Haus sind, die an dem Regal empor klettern könnten.
*) ohne Anspruch auf Vollständigkeit, die spezielle Situation und auch Eventualitäten sind zu bewerten, ohne Haftung in Bezug auf die aktuelle und zukünftige Rechtslage.